Seit dem 1. Dezember 2024 gilt in Oberösterreich ein neues Hundehaltegesetz, das die Haltung von Hunden stärker reglementiert. Ziel ist es, Sicherheit im Umgang mit Hunden zu erhöhen, Konflikte zu vermeiden und ein verantwortungsbewusstes Verhalten der Halter:innen zu fördern. Hier eine klare Übersicht der wichtigsten Punkte:
Die wichtigsten Neuerungen im Überblick:
1. Sachkundekurs vor der Anschaffung
• Wer muss ihn absolvieren?
Alle Personen, die erstmals einen Hund halten möchten.
• Was beinhaltet der Kurs?
Ein sechsstündiges Programm, in dem grundlegendes Wissen über die Haltung, Pflege, Erziehung und rechtliche Aspekte vermittelt wird.
• Warum ist der Kurs verpflichtend?
Er soll sicherstellen, dass Hundehalter:innen bereits vor der Anschaffung auf ihre Verantwortung vorbereitet sind.
2. Einteilung in große und kleine Hunde
• Definition großer Hunde:
• Hunde mit einer Widerristhöhe von mindestens 40 cm.
• Hunde mit einem Gewicht von mindestens 20 kg.
• Zusätzliche Anforderungen für große Hunde:
• Eine Alltagstauglichkeitsprüfung (ATP) muss bis zum 18. Lebensmonat des Hundes erfolgreich absolviert werden.
• Ziel der Prüfung ist es, sicherzustellen, dass der Hund sich in alltäglichen Situationen angemessen verhält (z. B. Begegnungen mit anderen Hunden oder Menschen).
3. Spezielle Regelungen für sogenannte Listenhunde
• Welche Rassen sind betroffen?
Rassen wie American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pitbull Terrier und ähnliche.
• Welche Auflagen gelten?
• Generelle Leinen- und Maulkorbpflicht an öffentlichen Orten.
• Halter:innen müssen zusätzliche Nachweise über ihre Sachkunde erbringen.
• Es gibt die Möglichkeit, die Maulkorbpflicht durch eine positive verhaltensmedizinische Prüfung aufzuheben.
4. Umgang mit auffälligen Hunden
• Was sind auffällige Hunde?
Hunde, die durch aggressives Verhalten aufgefallen sind oder die Alltagstauglichkeitsprüfung nicht bestanden haben.
• Welche Maßnahmen gelten?
• Leinen- und Maulkorbpflicht an öffentlichen Orten.
• Verhaltensmedizinische Evaluierung durch Fachleute.
• Zusätzliche Schulungen für die Halter:innen.
Mein Angebot für Hundehalter:innen ab Februar 2025

Um den Anforderungen des neuen Gesetzes gerecht zu werden, biete ich ab Februar 2025 individuelle Unterstützung an:
• Erweiterte Sachkundeprüfungen: Neben dem Pflichtkurs können Sie bei mir eine vertiefte und individuell angepasste Sachkundeprüfung absolvieren.
• Individuelles Einzeltraining: Auf Wunsch ergänze ich die Sachkunde mit praktischen Trainingseinheiten, die speziell auf Sie und Ihren Hund zugeschnitten sind.
• Langfristiger Nutzen: Dieses Angebot soll nicht nur den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, sondern Ihnen und Ihrem Hund helfen, im Alltag sicher und harmonisch miteinander umzugehen.
Die erweiterte Sachkundeprüfung sowie das Einzeltraining sind kostenpflichtig, bieten jedoch die Möglichkeit, auf die individuellen Bedürfnisse jedes Mensch-Hund-Teams einzugehen – eine nachhaltige und praxisorientierte Ergänzung zum starren Pflichtprogramm des Gesetzes.
Fazit
Das neue Hundehaltegesetz setzt wichtige Impulse für mehr Sicherheit, lässt jedoch in der Praxis einige Fragen offen. Mein Ziel ist es, Sie als Hundehalter:in bestmöglich zu unterstützen, damit Sie den neuen Anforderungen gerecht werden und gleichzeitig eine tiefe, vertrauensvolle Beziehung zu Ihrem Hund aufbauen können. Sprechen Sie mich gerne an, wenn Sie mehr über mein Angebot erfahren möchten!
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